Ablauf und Kosten

Ich arbeite im Moment in psychotherapeutischer Privatpraxis, das heißt ohne eine direkte Abrechnungsmöglichkeit mit den gesetzlichen Krankenkassen. Hintergrund ist die aktuelle gesundheitspolitische Situation, in der trotz unverändert hohem Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung derzeit kaum neue Kassenzulassungen an jüngere approbierte Psychotherapeuten vergeben werden.

Bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten werden die Kosten für die Psychotherapeutische Behandlung bei mir in der Regel vollständig erstattet, für gesetzlich Versicherte ist dies unter bestimmten Bedingungen, im Rahmen einer Kostenerstattung (s.u.), ebenfalls möglich. 

Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Von der privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfe werden die Einzelheiten der Kostenübernahme zum Teil recht unterschiedlich gehandhabt.

Folgende Fragen können Sie vorab klären:

  1. Umfasst mein Versicherungstarif eine psychotherapeutische Behandlung durch einen Psychologischen Psychotherapeuten/in?
  2. Gibt es eine festgelegte (z.B. jährliche) Maximalstundenzahl für erstattungsfähige psychotherapeutische Behandlung? Wenn ja: Wie viele Sitzungen jährlich? Gibt es andere Begrenzungen?
  3. Wie ist die Erstattungshöhe in meinem Krankenversicherungstarif? Anmerkung: Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP (sog. 2,3-facher Satz) ab.
  4. Ist die vorherige Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung erforderlich?
  5. Wenn ja: Geschieht diese Beantragung formlos oder auf einem speziellen Formular?
  6. Ist ein ärztlicher Konsiliarbericht für den Antrag auf Psychotherapie notwendig?
  7. Wird vor dem Therapiebeginn ein Bericht an den Gutachter gewünscht?

In einem ersten Gespräch können wir uns gegenseitig kennenlernen, und entscheiden, ob noch bis zu vier weitere „Probatorik-Stunden“ stattfinden sollen, welche von der Versicherung übernommen werden. Wenn wir hiernach beide den Eindruck haben dass es „passt“ und wir miteinander arbeiten wollen, kann die Psychotherapie im Anschluss beginnen.

Das Honorar stelle ich Ihnen, wie für Privatpatienten üblich, in Rechnung. Sie erhalten jeweils am Monatsende eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können.

Für Selbstzahler

Einige Menschen entscheiden sich aus persönlichen Gründen, eine Psychotherapie selbst zu finanzieren. Dies kann beispielsweise für Personen, die den Beamtenstatus anstreben oder solche, die später in die private Krankenversicherung wechseln möchten oder zukünftig bestimmte Versicherungen (z.B. eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung) abschließen möchten, von Bedeutung sein. Wenn Sie hier unsicher sind oder Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an.

Als Selbstzahler können Sie ohne sonstige Formalitäten oder Wartezeiten  einen Termin vereinbaren und mit der Psychotherapie beginnen; eine Verordnung oder Überweisung durch einen Arzt ist nicht nötig. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP), der Satz beläuft sich derzeit für eine Gesprächseinheit von 50 Minuten auf 92,50 EUR. 

In Einzelfällen können einkommensgestaffelte Regelungen getroffen werden, sprechen Sie mich hierfür bitte direkt an.

Psychotherapeutische Behandlungskosten können als sogenannte außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Nähere Informationen dazu können Sie beim Finanzamt oder dem Steuerberater/ der Steuerberaterin erfragen.

Für gesetzlich Versicherte

Die Kosten für die Psychotherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten in Privatpraxis übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur unter bestimmten Bedingungen:

Wenn Sie nachweislich keinen Therapieplatz bei entsprechend qualifizierten kassenniedergelassenen Psychotherapeuten finden konnten, und Ihre Krankenversicherung Ihnen innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens keinen Therapieplatz bei einem Vertragsbehandler anbieten kann, so ist sie gehalten, die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis im Rahmen des sogenannten  Kostenerstattungsverfahren nach § 13.3 SGB V zu übernehmen.

Gerne begleite und berate ich Sie in den einzelnen Schritten auf dem Weg zur Kostenerstattung, das heißt, Sie können sich parallel zu den unten genannten Schritten bereits bei mir für ein Erstgespräch melden, auch um zu schauen, ob „die Chemie“ passt und wir miteinander arbeiten wollen. In diesem Falle biete ich Ihnen zu einem reduzierten Honorar von 40€ ein Vorgespräch an. An diesem ersten Termin haben Sie ohne lange Wartezeiten die Möglichkeit, mir Ihr Anliegen zu schildern und mich kennenzulernen. Wir besprechen gemeinsam, wie Sie eine Kostenerstattung beantragen können, und ich unterstütze Sie bei den weiteren Schritten der Beantragung. Die Kosten für dieses Erstgespräch werden von Ihrer Krankenkasse leider nicht übernommen, ich stelle es Ihnen privat in Rechnung.

Folgende Schritte sind für den Beantragungsprozess zu beachten:

1. Zunächst müssen Sie Ihrer Krankenkasse belegen können, dass Sie erfolglos nach einem Behandlungsplatz bei PsychotherapeutInnen mit  Kassensitz gesucht haben. Dazu sollten Sie zunächst mindestens fünf, besser mehr Absagen von kassenzugelassenen TherapeutInnen erhalten und dokumentiert haben. Nach TherapeutInnen mit einem Kassensitz können Sie über die Website der Kassenärztlichen Vereinigung KV Berlin suchen. Führen Sie ein Dokumentationsprotokoll über Ihre Suche, dieses sollte Name, Kontaktdaten, Datum des Kontakts und Reaktion der TherapeutInnen enthalten. Einen Vordruck hierfür können Sie bei mir bekommen.

2. Die Krankenkassen fordern seit dem 01.04.2018 zunächst den Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde, in der die Therapiebedürftigkeit bescheinigt wird, ohne dass jedoch dort ein freier Therapieplatz angeboten werden konnte. Sie  können sich bei der Terminservicestelle der KV Berlin einen Termin für eine  „psychotherapeutische Sprechstunde“ vermitteln lassen unter der Telefonnummer 030 / 31003 – 383 (Mo-Fr 10-15 Uhr – Sie haben ein Anrecht darauf, dass dies innerhalb von 4 Wochen geschieht). Bei Bedarf kann ich auch helfen, einen zeitnahen Termin für eine Sprechstunde bei einer Kollegin zu bekommen, sprechen Sie mich hierzu gerne an.

Parallel können Sie auch direkt Ihre Krankenkasse um Vermittlung eines/einer Therapeut/in mit freien Kapazitäten bitten. Sollte Ihre Kasse Ihnen nicht mit einem freien Therapieplatz weiterhelfen können, ist dies ein weiteres gutes Argument für die Genehmigung der Kostenerstattung.

3. Als letzten Schritt müssen Sie sich von Ihrem Psychiater oder Hausarzt eine sogenannte Dringlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen, d.h. eine Bescheinigung, dass eine Psychotherapie für Sie notwendig und unaufschiebbar ist. Einen Vordruck hierfür können Sie bei mir bekommen.

Nach diesen Schritten hat ein Antrag auf Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer Krankenkasse durchaus eine Chance auf Bewilligung. Der Aufwand um die Kostenerstattung genehmigt zu bekommen ist zwar unter Umständen etwas größer und langwieriger, kann aber aufgrund der derzeitigen Wartezeiten und Engpässe bei niedergelassenen Psychotherapeuten durchaus zum Erfolg führen. Lassen Sie sich hier nicht vorschnell entmutigen oder von falschen Informationen in die Irre führen: Sie haben ein Recht auf eine zügige Behandlung.

Mehr Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie in der Infobroschüre der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung.