Ich arbeite in psychotherapeutischer Privatpraxis, das heißt ohne eine direkte Abrechnungsmöglichkeit mit den gesetzlichen Krankenkassen, mit Ausnahme von Bahn-BKK und MKK.
Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte werden die Kosten für die Psychotherapeutische Behandlung bei mir in der Regel vollständig erstattet.
Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Von der privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfe werden die Einzelheiten der Kostenübernahme zum Teil recht unterschiedlich gehandhabt.
Folgende Fragen können Sie vorab klären:
- Umfasst mein Versicherungstarif eine psychotherapeutische Behandlung durch einen Psychologischen Psychotherapeuten/in?
- Gibt es eine festgelegte (z.B. jährliche) Maximalstundenzahl für erstattungsfähige psychotherapeutische Behandlung? Wenn ja: Wie viele Sitzungen jährlich? Gibt es andere Begrenzungen?
- Wie ist die Erstattungshöhe in meinem Krankenversicherungstarif? Anmerkung: Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP (2,8-facher Satz) ab.
- Ist die vorherige Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung erforderlich?
- Wenn ja: Geschieht diese Beantragung formlos oder auf einem speziellen Formular?
- Ist ein ärztlicher Konsiliarbericht für den Antrag auf Psychotherapie notwendig?
- Wird vor dem Therapiebeginn ein Bericht an den Gutachter gewünscht?
In einem ersten Gespräch können wir uns gegenseitig kennenlernen, und entscheiden, ob noch bis zu vier weitere „Probatorik-Stunden“ stattfinden sollen, welche von der Versicherung übernommen werden. Wenn wir hiernach beide den Eindruck haben dass es „passt“ und wir miteinander arbeiten wollen, kann die Psychotherapie im Anschluss beginnen.
Das Honorar stelle ich Ihnen, wie für Privatpatienten üblich, in Rechnung. Sie erhalten jeweils am Monatsende bzw. nach Absprache eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können.
Für Selbstzahler
Einige Menschen entscheiden sich aus persönlichen Gründen, eine Psychotherapie selbst zu finanzieren. Dies kann beispielsweise für Personen, die den Beamtenstatus anstreben oder solche, die später in die private Krankenversicherung wechseln möchten oder zukünftig bestimmte Versicherungen (z.B. eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung) abschließen möchten, von Bedeutung sein. Wenn Sie hier unsicher sind oder Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an.
Als Selbstzahler können Sie ohne sonstige Formalitäten oder Wartezeiten einen Termin vereinbaren und mit der Psychotherapie beginnen; eine Verordnung oder Überweisung durch einen Arzt ist nicht nötig. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP), der Satz beläuft sich derzeit für eine Gesprächseinheit von 50 Minuten auf 112,50 EUR.
In Einzelfällen können einkommensgestaffelte Regelungen getroffen werden, sprechen Sie mich hierfür bitte direkt an.
Psychotherapeutische Behandlungskosten können als sogenannte außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Nähere Informationen dazu können Sie beim Finanzamt oder dem Steuerberater/ der Steuerberaterin erfragen.
Für gesetzlich Versicherte
Derzeit kann ich ausschliesslich mit den Versicherungen Bahn BKK und MKK Psychotherapie abrechnen.
Eine Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren biete ich derzeit leider nicht an.